Antragsweg LEADER

Hintergrund

Die LAG AktivRegion Alsterland e.V. ist durch die Anerkennung Ihrer Entwicklungsstrategie berechtigt, europäische Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in Anspruch zu nehmen. Die LAG unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen, welche dazu beitragen, die Entwicklung des ländlichen Raums zukunftsfähig zu gestalten und damit zu einer Verbesserung von Lebensqualität, Wirtschaftskraft und Gemeinschaft für die hier lebenden Menschen beizutragen.

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat. Der Vorstand und der Beirat sind die Entscheidungsgremien des Vereins, der Vorstand und der Beirat werden alle zwei Jahre neu gewählt.

Der geschäftsführende Vorstand, setzt sich aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern zusammen. Vorsitzender der LAG ist Herr Bernd Gundlach (Leitender Verwaltungsbeamter Amt Bargteheide Land). Als Stellvertreter fungieren Herr Rolf Winter (Geschäftsführer Gut Wulksfelde GmbH) und Frau Angela Geist (Hof Reiherstieg). 

Antragsweg

Projektideen sollen im Vorwege mit dem Regionalmanagement (RM) der AktivRegion Alsterland besprochen werden. Das RM gibt eine erste Einschätzung, ob die formellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen und ob das Projekt zu den Zielsetzungen der Entwicklungsstrategie passt.

Ein Förderantrag besteht aus dem Leader-Antrag, einem Kostenplan und einer ausführlichen Projektbeschreibung, Weitere Unterlagen können je nach Projekt erforderlich sein. Anträge auf Förderung werden beim RM eingereicht, sie werden kontinuierlich angenommen. Die Projektunterlagen sind spätestens vier Wochen vor der nächsten Vorstands- bzw. Beiratssitzung einzureichen. Das RM prüft den Antrag auf Vollständigkeit und ob das Projekt gemäß den beschlossenen Projektauswahlkriterien der AktivRegion zu den Zielsetzungen der IES passt. Projektanträge sind in der Regel auf der Vorstandssitzung oder Beiratssitzung durch den Projektträger persönlich vorzustellen, um vor einer Entscheidung offene Fragen klären zu können. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Das Projekt passt in ein Kernthema der Entwicklungsstrategie
  • Die formellen Voraussetzungen für eine Förderung werden erfüllt
  • Das Projekt erreicht die festgelegte Mindestpunktzahl