Mit dem Regionalbudget ist im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein neues Förderinstrument für den ländlichen Raum geschaffen worden.
Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben von 2.000 € bis maximal 20.000 € können so unterstützt werden. Die Höhe des Fördersatzes beträgt 80 %. Antragssteller können private Projektträger, Vereine und Verbände oder Gemeinde, Gemeindeverbände, Städte und weitere öffentliche Träger sein.
Die inhaltliche Ausrichtung der Projekte muss sowohl den GAK-Maßnahmen Förderbereich 1 und den Inhalten der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion Alsterland entsprechen.
Die Richtlinien der GAK zum Regionalbudget können hier nachgelesen werden: GAK Förderbereich 1
Projektanträge werden durch den Beirat der AktivRegion Alsterland anhand der Projektauswahlkriterien für Projekte im Regionalbudget bewertet und ausgewählt.
Die Prüfkriterien für Kleinprojekte sind hier zu finden: Prüfkriterien Regionalbudget
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung sind:
- Projektantrag
- Nachvollziehbare Kostenschätzung (Plausibilität/Angemessenheit der Kosten/Angebote)
- Selbsterklärung zur Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigung
- evtl. erforderliche Stellungnahmen (z.B. UNB, Denkmalschutz)
- bei Bauvorhaben: Bauzeichnungen und Baugenehmigungen